Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 304/97

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Essen vom 15.04.1997 in dem Kostenpunkt teilweise abgeändert: Die Kosten des Beschwerdeverfahrens 7 Ta 53/97 hat der Gläubiger zu tragen.

Die Kosten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens werden dem Gläubiger auferlegt; jedoch werden die gerichtlichen Beschwerdekosten nicht erhoben.

Beschwerdewert: bis 600,-- DM.


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