Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 TaBV 61/97

Tenor

Unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Essen vom 05.09.1997 wird Herr Dr. J. A. M. zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle bestellt, welche hinsichtlich der dienstzeitabhängigen künftigen Zuwächse die Neugestaltung des Systems der betrieblichen Altersversorgung für das Unternehmen der Antragstellerin nach den Grundsätzen ... vom 28.10.1966 mit den Änderungen und Ergänzungen durch die Betriebsvereinbarungen vom 05.03.1981 und 02.02.1988 sowie über die Versorgungsordnung ... vom 05.03.1981 mit den Änderungen und Ergänzungen durch die Betriebsvereinbarung vom 02.02.1988 regelt.

Im übrigen werden der Antrag der Antragstellerin und die Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen.


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