Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 1 (11) Sa 330/98

Tenor

Auf die Beschwerde von Rechtsanwalt Hoemann wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 17.02.2010 wie folgt abgeändert:

Der Gebührenstreitwert gemäß § 63 Abs. 2 GKG wird für das Verfahren für den Zeitraum vom 05.05.2009 bis 07.10.2009 auf 18.960,00 €, für den Zeitraum ab 08.10.2009 auf 25.280,00 € und für den Vergleich vom 30.12.2009 auf 34.760,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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