Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 209/98

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der

Beschluß des Arbeitsgerichts Essen vom 18.05.1998

aufgehoben.

Das Arbeitsgericht (Vorsitzender) wird angewiesen,

Haftbefehl zu erlassen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Schuldner zu tragen.

Beschwerdewert: 500,-- DM.


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