Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 174/98

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Dr. von W., Dr. R., M., H., B.-R. und A. wird der Streitwertbeschluß des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.01.1998 insoweit abgeändert, als der Vergleichswert anderweitig auf 23.764,56 DM festgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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