Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 306/98

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 13.07.1998 (ausgefertigt unter dem 15.07.1998) wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten der Beschwerde zu tragen.

Beschwerdewert: 1.550,-- DM.


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