Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 279/98

Tenor

Die Beschwerde des Rechtsanwalts L. gegen den Streitwertbeschluß des Arbeitsgerichts Essen vom 09.03.1998 wird zurückgewiesen.

Der Nichtabhilfebeschluß des Arbeitsgerichts vom 27.07.1998 wird aufgehoben.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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