Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 238/99

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Dr. K., Dr. M., V. und P. wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 22.06.1999 ageändert.

Der Streitwert wird anderweitig auf 4.196,-- DM festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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