Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 298/99

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungs-

beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.07.1999 wird zurückgewiesen.

Die Beklagten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Beschwerdewert: 1.323,27 DM.

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