Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 20/00

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 10.01.2000 aufgehoben.

Eine Festsetzung im Vergütungsfestsetzungsverfahren wird abgelehnt.

Die erstinstanzlichen Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller, die Kosten des Beschwerdeverfahrens die Antragsgegnerin zu tragen.

Beschwerdewert: 2.021,30 DM.


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