Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 36/00

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 23.12.1999 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Beschwerde.

Beschwerdewert: 773,40 DM.


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