Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 5 (3) Sa 20/00

Tenor

1) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsge-

richts Duisburg vom 17.11.1999 - 3 Ca 2566/99 - teilweise abge-

ändert und wie folgt formuliert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 1.913,94 brutto

nebst 4 % Zinsen aus dem Nettobetrag seit dem 25.09.1999 zu

zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2) Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

3) Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/5 und die

Beklagte zu 4/5.

4) Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.


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