Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 65/00

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 02.11.1999 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Beschwerde.

Streitwert: 8.000,-- DM.


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