Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 70/00

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 20.01.2000 aufgehoben.

Eine Festsetzung im Vergütungsfestsetzungsverfahren wird abgelehnt.

Die erstinstanzlichen Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin, die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Antragsgegner zu tragen.

Beschwerdewert: 1.325,30 DM.


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