Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 161/00

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 16.03.2000 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Beschwerdewert: 1.332,50 DM.


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