Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 4 Sa 2058/99

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 26.10.1999 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, dem Kläger die Nebentätigkeit mit der Maßgabe zu genehmigen, dass die Genehmigung nur für die einzelne Gutachtertätigkeit entsprechend den Bestimmungen des LBG NW zuletzt in der Fassung vom 20.04.1999 erteilt wird.

2. Die Widerklage der Beklagten wird als unzulässig abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.


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