Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Sa 114/01

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.11.2000 1 Ca 6401/00 abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 06.09.2000 nicht aufgelöst worden ist.

Auf Antrag des Klägers wird das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2000 aufgelöst und die Beklagte verurteilt, an den Kläger eine Abfindung vom DM 2.500. zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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