Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 361/01

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss

des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 06.08.2001, soweit die

beantragte Erörterungsgebühr nebst Mehrwertsteuer abgesetzt wor-

den ist, geändert und werden als Vergütung, die von dem Antrags-

gegner an die Antragsteller zu zahlen ist, weitere 371,20 DM nebst

4 % Zinsen seit dem 12.07.2001 festgesetzt.

Die gesamten Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu

tragen.

Beschwerdewert: 371,20 DM.


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