Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 1345/02

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Solingen vom 28.08.2002 wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin € 1.390,80 nebst 4 % Zinsen seit dem 15.12.2000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Hiervon ausgenommen sind die durch die Anrufung des Amtsgerichts Leverkusen entstandenen Mehrkosten, die die Klägerin zu tragen hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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