Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 1585/02

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wesel vom 06.11.2002 wird

1. die Beklagte verurteilt, an die Klägerin € 868,89 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 12.06.2002 zu zahlen,

2. festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ab dem 01.07.2002 die an die Klägerin zu zahlende Betriebsrente in Höhe von € 361,79 vierteljährlich um € 144,83 auf € 507,08 zu erhöhen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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