Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 (9) Sa 1034/03

Tenor

Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Essen. vom 13.03.2003 wird die Zahlungsklage (Tenor zu 2) abgewiesen. Im Übrigen werden die Berufung der Klägerin einschließlich der in der Berufungsinstanz neu gestellten Anträge und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 6/7 und die Beklagten (als Gesamtschuldner) zu 1/7; die Kosten zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 11/12 und die Beklagten zu 1/12.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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