Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 17 Ta 506/03

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte T. u.a. wird der

Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom

16.09.2003 abgeändert und der Streitwert für das Verfahren an-

derweitig auf 4.000,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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