Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 17 Ta 700/03

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des

Arbeitsgerichts T. vom 21.11.2003 teilweise abgeändert.

Der Gegenstandswert wird anderweitig auf 12.000,00 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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