Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 1484/03

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.08.2003 teilweise abgeändert und das beklagte Land verurteilt, an die Klägerin Euro 1.743,44 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.08.2003 zu zahlen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 7/10 und das beklagte Land zu 3/10, die Kosten zweiter Instanz die Klägerin zu 3/10 und das Land zu 7/10.

Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.


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