Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 620/04

Tenor

Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Essen vom 12.02.2004 und Zurückweisung der Berufung der Beklagten im Übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit der Kläger die Feststellung beantragt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die fristgerechte Kündigung vom 03.11.2003 [zum 31.12.2003] aufgelöst wurde.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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