Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 17 Ta 445/04

Tenor

Auf die Beschwerde des Rechtsanwalts Dr. U. wird der

Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom

05.07.2004 i.d.F. des teilweise abhelfenden Beschlusses vom

02.08.2004 abgeändert und der Streitwert anderweitig auf

10.813,68 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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