Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 16 Ta 115/05

Tenor

1.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 14.02.2005 wird der Zurückweisungs-Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg/Rechtspflegers vom 24.01.2005 3 Ca 95/02 zugestellt am 07.02.2005, abgeändert:

Dem Arbeitsgericht/Rechtspfleger wird aufgegeben, die der Gläubigerin erteilte vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnis-Urteils des Arbeitsgerichts Duisburg vom 01.02.2002 3 Ca 95/02 in Höhe eines Teilbetrags über 3.211,16 € netto auf die Antragstellerin umzuschreiben und ihr hierüber eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

3.

Beschwerdewert: 1.000,00 €.


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