Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 14 (7) Sa 723/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 01.04.2005 - 3 Ca 3875/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor in der Hauptsache wie folgt neu gefasst wird:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.460,-- € brutto abzüglich 367,53 € netto zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Pfändungs- gläubiger des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Kempen vom 20.12.2001 - 15 M 1423/01 - 367,53 € netto zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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