Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 16 Ta 452/05

Tenor

1.

Auf die befristete Beschwerde des Antragstellers vom 05.07.2005 wird der (richterliche) Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 01.07.2005 5 Ca 979/05 - , zugestellt am 05.07.2005, aufgehoben.

2.

Der Zurückweisungs-Beschluss des Arbeitsgerichts vom 08.06.2005 wird (teilweise) abgeändert, soweit das Arbeitsgericht die beantragte Einigungsgebühr nebst anteiliger Mehrwertsteuer außer Ansatz gelassen hat.

3.

Das Verfahren wird zur Neuentscheidung über den Vergütungsfestsetzungsantrag des Antragstellers/Beschwerde- führers an das Arbeitsgericht Duisburg/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle zurückverwiesen.

4.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

5.

Für die Antragsgegnerin wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.


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