Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 676/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.01.2005 abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1) zu 11,5 %, der Kläger zu 2) zu 1 %, der Kläger zu 3) zu 6,9 %, der Kläger zu 4) zu 6,5 %, der Kläger zu 5) zu 20 %, der Kläger zu 6) zu 16,6 %, der Kläger zu 7) zu 25,2 %, der Kläger zu 8) zu 2,3 % und der Kläger zu 9) zu 10 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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