Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 (8) Sa 912/05

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das Urteil

des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 24.05.2005

- 4 Ca 432/05 -, soweit der Rechtsstreit nicht durch den

Teilvergleich vom 28.09.2005 erledigt ist, abgeändert

und die Klage gegen den Beklagten zu 2) abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt, soweit über sie

nicht schon durch den Teilvergleich vom 28.09.2005

entschieden worden ist, der Kläger.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.


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