Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 16 Sa 1030/05

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 10.06.2005 3 Ca 3436/04 abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch den Aufhebungsvertrag vom 26.11./ 01.12.2004 ( Arbeitsvertrag Transfergesellschaft ) nicht aufgelöst worden ist.

2.

Die Kosten des Rechtsstreit trägt die Beklagte.

3.

Streitwert: unverändert (9.270,00 €).

4.

Die Revision wird zugelassen.


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