Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 1210/05

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.07.2005 teilweise abgeändert und die Klage in Höhe von € 395,84 brutto abgewiesen; insoweit wird das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts vom 09.05.2005 aufgehoben.

Die Kosten erster Instanz tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte, die die Kosten ihrer Säumnis am 09.05.2005 zu tragen hat, zu 1/3.

Die Kosten zweiter Instanz tragen der Kläger zu 2/13 und die Beklagte zu 11/13.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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