Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 16 Ta 82/06

Tenor

1.

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 07.12.2005 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 30.11.2005 - 6 Ca 4658/05 -, zugestellt am 06.12.2005, wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen.

2.

Beschwerdewert: 750,00 €.


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