Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ta 291/06

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Dr. B. u. a. wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts vom 26.04.2006 in der Fassung des teilweisen Abhilfebeschlusses vom 10.05.2006 abgeändert und der Streitwert anderweitig

für den Vergleich auf 12.650,-- €

festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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