Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 Ta 306/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfe-Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.05.2006 abgeändert.

Dem Kläger wird auch für die Klageerweiterungsanträge mit Schriftsatz vom 02.03.2006 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L., T. bewilligt.


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