Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ta 288/06

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte T. u. a. vom 29.05.2006 wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.05.2006 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert.

Der Streitwert wird anderweitig auf 9.795,90 € festgesetzt.


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