Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 9 Sa 459/06

Tenor

Das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 28.03.2006 1 Ca 4116/05 wird teilweise abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der Befristung vom 08.06.2005 beendet ist.

2. Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag als Angestellte weiterzubeschäftigen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

Die Revision wird zugelassen.


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