Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 828/06

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 22.06.2006 - 2 Ca 552/06 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Klägerin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum beklagten Land als vollbeschäftigte Angestellte mit einem Beschäftigungsumfang von zurzeit wöchentlich 38,5 Stunden steht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/5 und das beklagte Land zu 4/5.

Die Revision wird nur für das beklagte Land zugelassen.


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