Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 14 (3) Sa 700/06

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts F. vom 02.05.2006 7 Ca 4801/06 wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger einen weiteren Betriebsrentenbetrag in Höhe von 1.402,10 € brutto zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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