Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ta 622/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Geschäftsführers der Beklagten wird der Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 27.11.2006 aufgehoben.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Streitwert: 400,00 €.


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