Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ta 638/06

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.10.2006 abgeändert:

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird anderweitig

für das Verfahren auf 70.666,67 €,

für den Vergleich auf 80.886,67 €

festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.