Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Sa 227/07

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts F. vom 23.11.2006- Az.: 8 (5) Ca 3473/06 teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot des Klägers auf Abschluss eines Arbeitsvertrages zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 19.03.1987 sowie des Nachtrages vom 04.03.1993 als Gruppenpfleger mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden und einer Vergütung gemäß der Vergütungsgruppe KR 7/08 Anlage 2 a AVR-Caritas anzunehmen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Gruppenpfleger zu den im Klageantrag 1) genannten Bedingungen ab 01.01.2007 zu beschäftigen

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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