Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 13 Ta 181/07

Tenor

1.Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 19.02.2007, bei Gericht eingegangen am 21.02.2007, gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 09.02.2007 – zugestellt am 14.02.2007 – wird zurückgewiesen.

2.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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