Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 9 Sa 1221/07

Tenor

Das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 11.06.2007 - 5 Ca 2689/06 - wird teilweise abgeändert:

Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 07.05.2007 wird teilweise aufgehoben. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 27.09.2006 nicht aufgelöst worden ist. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 3/5 und der Kläger zu 2/5 mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Klägers im Termin am 07.05.2007 entstanden sind. Diese hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird für den Beklagten zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.


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