Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 15 Sa 508/08

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 29.02.2008 - 5 Ca 2820/07 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt insgesamt neu gefasst:

1.Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 15,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.09.2007 zu zahlen.

2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 28 % und das beklagte Land zu 72 %; die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 27 % und das beklagte Land zu 73 %.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

I.


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