Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 1073/08

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.06.2008 wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin Euro 38.120,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.01.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Hiervon ausgenommen sind durch die Anrufung des Arbeitsgerichts I. entstandene Mehrkosten, die die Klägerin zu tragen hat.

Die Revision wird zugelassen.


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