Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ta 580/08

Tenor

1. Die Beschwerde der Rechtsanwälte E. u. a. vom 13.05.2008 gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 18.04.2005 wird zurückgewiesen.

2. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 18.04.2005 teilweise wie folgt abgeändert:

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren wird auf 67.500,-- Euro festgesetzt; im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Rechtsanwälte E. u. a. zu 6/7, die Arbeitgeberin zu 1/7.


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