Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 TaBV 377/08

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 11.09.2008 wird als unzulässig verworfen.

Gegen diesen Beschluss findet kein Rechtsmittel statt.


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Referenzen

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