Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ta 33/09

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Beumer u. a. vom 06.01.2009 wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.12.2008 teilweise wie folgt abgeändert:

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 4.687,38 €, für den Vergleich auf 5.468,61 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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